Spielhallen und Gaststätten
Wiederholungsschulung für Rheinland-Pfalz als eLearning
Wiederholungsschulung für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Form eines eLearnings gemäß § 6 GlüStV 2021 i.V mit dem Landesgesetz für Rheinland-Pfalz.
Diese Schulung erfolgt im Abstand von 3 Jahren (bei Verbundspielhallen 2 Jahren) zur umfassenden Schulung und ist im gleichen Turnus zu wiederholen.
Das Aufsichtspersonal in Spielhallen sowie deren Vorgesetzte sind regelmäßige unter Einbindung suchtfachlich sowie pädagogisch qualifizierter Dritter zu schulen. Durch die Schulung soll das Aufsichtspersonal befähigt werden, problematisches und pathologisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen und eigenverantwortlich Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind insbesondere rechtliche Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz, suchtmedizinische Grundlagen zum Erkennen von Ursachen und zu Verlauf und Folgen problematischen und pathologischen Spielverhaltens, Grundlagen zur Gesprächsführung mit Betroffenen sowie Wissen zu den Hilfeangeboten für Betroffene und deren Angehörige zu vermitteln. Praxisnahe Übungen festigen die Inhalte und stärken die Handlungskompetenzen, somit gewinnen die Teilnehmenden für ihre Arbeit im Umfeld des Glücksspiels und dem Umgang mit Glücksspielenden die nötige Sicherheit für ihre Tätigkeit.Verantwortung im Gastkontakt
Handlungskompetenzen
Sozialkonzepte umsetzen
Prozesse steuern
Prävention & Intervention
Kommunikation fördern
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