KATEGORIE: Glücksspielsuchtprävention, Rheinland-Pfalz, Spielhallen und Gaststätten

Erstschulung – Spielhallen und Gaststätten – Rheinland-Pfalz

Kurszugang:Lebenslang
Kursübersicht

Erstschulung für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Rheinland-Pfalz.

Das eingesetzte Personal ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu schulen. Diese Erstschulung ist 6 Monate gültig und kann nur durch eine bis dahin absolvierte umfassenden Schulung (Basisschulung) verlängert werden.

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