
KATEGORIE:
Glücksspielsuchtprävention, Rheinland-Pfalz, Spielhallen und Gaststätten
Erstschulung – Spielhallen und Gaststätten – Rheinland-Pfalz
Kurszugang:Lebenslang
Kursübersicht
Erstschulung für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Rheinland-Pfalz.
Das eingesetzte Personal ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu schulen. Diese Erstschulung ist 6 Monate gültig und kann nur durch eine bis dahin absolvierte umfassenden Schulung (Basisschulung) verlängert werden.
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